Erwägungsgrund 5 32024R1352
Die Verordnung (EU) 2024/1356 ist eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement und ändert die Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates, die ebenfalls eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf das Grenzmanagement darstellen, um Zugangsrechte für die Zwecke der Überprüfung zu den im Visa-Informationssystem (VIS), im Einreise-/Ausreisesystem (EES) und im ETIAS gespeicherten Daten zu gewähren. Aufgrund der unterschiedlichen Geltungsbereiche konnte die Änderung der Verordnung (EU) 2019/816 zur Gewährung von Zugangsrechten zu den in ECRIS-TCN gespeicherten Daten für die Zwecke der Überprüfung allerdings nicht im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1356 erfolgen, da die Verordnung zur Einrichtung des ECRIS-TCN keine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands darstellt. Die Verordnung (EU) 2019/816 sollte daher im Wege eines separaten Rechtsakts geändert werden.