Erwägungsgrund 1 32024R1352
Die Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht eine Identifizierung oder Verifizierung der Identität, eine Sicherheitsüberprüfung sowie eine vorläufige Gesundheitskontrolle und eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen oder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor, die an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten keiner Grenzkontrolle unterzogen wurden, sowie von Drittstaatsangehörigen, die an Grenzübergangsstellen oder in Transitzonen einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, ohne die Einreisevoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfüllen. Mit der Verordnung (EU) 2024/1356 werden einheitliche Vorschriften geschaffen, die eine rasche Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Drittstaatsangehörigen und ihre Überführung in die anwendbaren Verfahren ermöglichen. Sie zielt darauf ab, die Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen überschreiten, zu verstärken und die Abfrage der einschlägigen Informationssysteme und Datenbanken der EU vorzusehen, um zu verifizieren, ob die kontrollierten Drittstaatsangehörigen eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnten.