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Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benennen die Mitgliedstaaten die Behörden, die gemäß dieser Verordnung berechtigt sind, einen Abgleich mit Eurodac-Daten zu beantragen. Bei den benannten Behörden handelt es sich um Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten zuständig sind.
Jeder Mitgliedstaat führt eine Liste seiner benannten Behörden.
Jeder Mitgliedstaat führt eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, den Abgleich mit Eurodac-Daten über die nationale Zugangsstelle zu beantragen.
Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die nationale Zugangsstelle, über die Anträge auf Abgleich mit Eurodac-Daten gestellt werden…
Jeder Mitgliedstaat führt auf nationaler Ebene eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, über die zentralen…
Es wurde eine vorherige Abfrage vorgenommen in
Jeder Mitgliedstaat führt auf nationaler Ebene eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, eine Abfrage von im…
Für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung können die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und die benannte Europol-Stelle in elektronischer Form einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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