Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung sieht keine Ausnahmen von den Vorschriften und Garantien, auch in Bezug auf materielle Aufnahmebedingungen, gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1346 vor. Ein Mitgliedstaat in einer Krisensituation sollte zusätzliche und ausreichende personelle und materielle Ressourcen bereitstellen, um seinen Verpflichtungen gemäß der genannten Richtlinie nachkommen zu können.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragsteller ab dem Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz im Einklang mit Artikel 26 der…
Die Vorschriften und Garantien der Verordnungen (EU) 2024/1356 , (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie…
Die Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zusätzlich und unbeschadet der Verfahrensgarantien gemäß dieser Verordnung und…
Ist der Antragsteller aufgrund von Umständen, die sich dem Einfluss des Antragstellers entziehen, während des Verfahrens nicht anwesend, gelten die in der…
Für Krisensituationen, die durch Massenankünfte gekennzeichnet sind, und für Situationen höherer Gewalt sollten spezifische Vorschriften festgelegt werden,…
Wendet ein Mitgliedstaat eine oder mehrere der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen an, so sollte er die betreffenden Drittstaatsangehörigen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.