Erwägungsgrund 13 32021R1529
Da gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sind, sollten durch die Hilfe auch die Bemühungen der in Anhang I aufgeführten Begünstigten um Ausbau der regionalen, makroregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie um territoriale Entwicklung weiter unterstützt werden, unter anderem durch die Umsetzung der makroregionalen Strategien der Union. Diese Programme sollten weiter zur hohen Sichtbarkeit der Hilfe in der Union und bei den in Anhang I aufgeführten Begünstigten beitragen. Die Hilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte die Begünstigen außerdem dabei unterstützen, im Rahmen einer Agenda für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung und ihre wirtschaftspolitische Steuerung zu verbessern, die wirtschaftliche Integration in den Binnenmarkt der Union — darunter die Zusammenarbeit im Zollwesen — und offenen und fairen Handel voranzubringen, und zwar auch durch Umsetzung der Politik in den Bereichen regionale Entwicklung und Kohäsion sowie Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, durch Umsetzung sozial- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen — einschließlich der Mobilität der Arbeitskräfte —, durch die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Ankurbelung von Forschung und Innovation, auch im Kontext der Leitinitiative „Digitale Agenda für den westlichen Balkan“ von 2018.