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Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Angesichts der langjährigen Erfahrung mit dem finanziellen Beistand, der den Begünstigten auch im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung gewährt wird, und unter Berücksichtigung ihrer schrittweisen Angleichung an die Standards und Verfahren der Union sollte sich die Kommission für die interne Kontrolle weitgehend auf die Funktionsweise der Systeme der Begünstigten für interne Kontrolle und für Betrugsbekämpfung stützen. Insbesondere sollten die Kommission und das OLAF sowie, falls erforderlich, die EUStA unverzüglich über alle mutmaßlichen Fälle von Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und Interessenkonflikten unterrichtet werden, die sich auf die Ausführung der Mittel im Rahmen der Fazilität auswirken.
Personen und Stellen, die Mittel im Rahmen der Fazilität ausführen, müssen der Kommission und dem OLAF unverzüglich alle mutmaßlichen Fälle von Betrug,…
Personen und Stellen, die Mittel im Rahmen der Fazilität ausführen, müssen der Kommission und dem OLAF unverzüglich alle mutmaßlichen Fälle von Betrug,…
Personen und Stellen, die im Rahmen der Fazilität gewährte Mittel ausführen, melden dem in Artikel 36 genannten Prüfungsausschuss, der Kommission, dem OLAF und…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Angesichts der langjährigen…
Die Kommission sollte gewährleisten, dass die finanziellen Interessen der Union wirksam geschützt werden. Während es in erster Linie in der Verantwortung des…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Daher sollte ein unabhängiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.