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Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen der Anforderungen für den GLÖZ-Standard 7 gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 kann für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen unverhältnismäßig hoch sein. Daher sollte der Aufwand für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen im Zusammenhang mit den in der Verordnung (EU) 2021/2116 vorgesehenen Kontrollen in Bezug auf den GLÖZ-Standard 7 verringert werden. Landwirte mit einer angegebenen landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sollten von den Kontrollen hinsichtlich der Anforderungen des GLÖZ-Standards 7 ausgenommen werden.
Landwirte mit einer gemäß Artikel 69 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sind von…
Landwirte mit einer gemäß Artikel 69 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sind von…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Landwirte mit einer gemäß Artikel 69 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung gemeldeten landwirtschaftlichen Fläche, die 30…
Da die von kleineren Landwirten bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, die den Anforderungen des GLÖZ-Standard 7 unterliegt, begrenzt ist und die…
Es ist wichtig, dass die GAP durch Konditionalitätsanforderungen weiterhin zu den Umweltzielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f der Verordnung…
Mit der Verordnung (EU) 2024/1468 wurden die Artikel 83 und 84 der Verordnung (EU) 2021/2116 geändert, um den Aufwand für Kleinerzeuger und nationale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.