Erwägungsgrund 1 32024R1497
Der Rat hat im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen, in denen er die Gewalt und die weitverbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilte, am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 und am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.