Erwägungsgrund 5 32024R1497
Am 27. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1496 angenommen, mit dem die genannte Ausnahme mit einer Ausnahmeregelung ersetzt wird, die entsprechend dem Enddatum der Geltungsdauer des Beschlusses 2013/255/GASP bis zum 1. Juni 2025 gilt, und mit dem unbeschadet der Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP eine weitere Verlängerung dieser Ausnahmeregelung bis nach dem 1. Juni 2025 geplant ist.