Erwägungsgrund 2 32024R1497
Das verheerende Erdbeben vom 6. Februar 2023 hat die bereits katastrophalen Bedingungen in dem Land weiter verschärft und das Leid der syrischen Bevölkerung noch vergrößert.
Das verheerende Erdbeben vom 6. Februar 2023 hat die bereits katastrophalen Bedingungen in dem Land weiter verschärft und das Leid der syrischen Bevölkerung noch vergrößert.