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Gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates hat die Behörde der EUStA unverzüglich jede Straftat zu melden, für die die EUStA gemäß Artikel 22 und Artikel 25 Absätze 2 und 3 der genannten Verordnung ihre Zuständigkeit ausüben könnte. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Behörde dem OLAF unverzüglich alle Informationen über etwaige Fälle von Betrug, Korruption oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu übermitteln. Im Einklang mit den geltenden Bestimmungen der einschlägigen Rechtsinstrumente sollten die EUStA und das OLAF die Behörde über die im Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen unternommenen Schritte und alle relevanten Ergebnisse unterrichten.
Insbesondere sollte das OLAF gemäß den Verordnungen (Euratom, EG) Nr. 2185/96 und (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in der Lage sein, administrative Untersuchungen…
Die Mitgliedstaaten sollten jegliche Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, durch Wirtschaftsteilnehmer verhindern, aufdecken und ihnen wirksam begegnen.…
Die Mitgliedstaaten sollten jegliche Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, durch Begünstigte verhindern, aufdecken und ihnen wirksam begegnen. Darüber…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 sieht vor, dass das Amt sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und die zuständigen Behörden der…
Gemäß der Haushaltsordnung, der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 ,…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat nach Artikel 7 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.