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Zur Erhöhung der Wirksamkeit der gemeinsamen Analysen sollte die Behörde in der Lage sein, Methoden und Verfahren für die Durchführung gemeinsamer Analysen festzulegen. Die Rückmeldungen der an den gemeinsamen Analysen beteiligten zentralen Meldestellen dürften die Behörde in die Lage versetzen, die Durchführung der gemeinsamen Analysen zu überprüfen und Lehren aus den gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen. Diese Überprüfungen sollten es der Behörde ermöglichen, Follow-up-Berichte und Schlussfolgerungen herauszugeben, die allen zentralen Meldestellen übermittelt werden, ohne vertrauliche oder eingeschränkte Informationen offenzulegen, um die Methoden und Verfahren für die Durchführung gemeinsamer Analysen weiter zu verfeinern und zu verbessern und letztlich die Analysen selbst zu verbessern und zu fördern.
Die Behörde kann auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Rückmeldungen oder von Amts wegen einen Folgebericht über die Durchführung einer gemeinsamen…
Stellt die Behörde fest, dass eine gemeinsame Analyse gemäß Artikel 40 dieser Verordnung oder Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2024/1640 erforderlich sein könnte,…
Die Behörde sollte die zentralen Meldestellen auffordern können, unter bestimmten Umständen eine gemeinsame Analyse einzuleiten, unter anderem wenn Hinweisgeber…
Für die Prüfung verdächtiger Tätigkeiten, die mehrere Hoheitsgebiete betreffen, sollten die zentralen Meldestellen, die verknüpfte Meldungen erhalten haben, in…
Um die zentralen Meldestellen optimal zu unterstützen und dadurch die Wirksamkeit des Unterstützungs- und Koordinierungsmechanismus für die zentralen…
Neben den gemeinsamen Analysen sollte die Behörde verschiedene Formen der gegenseitigen Unterstützung zwischen den zentralen Meldestellen fördern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.