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Die in dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden sollten bei all ihren Tätigkeiten, die sie gemäß dieser Verordnung ergreifen, darunter bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen, unter uneingeschränkter Wahrung der Datenschutzvorschriften des Unionsrechts handeln. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates oder die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen Behörden.
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die im Rahmen dieser Verordnung erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten…
Werden personenbezogene Daten im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung verarbeitet, gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Verordnung sollte im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Union für den Schutz personenbezogener Daten…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des…
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Sinne dieser Verordnung im…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie finden sowohl die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.