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Die Mitgliedstaaten gewähren online, zentral und in leichter Weise zu folgenden Punkten Zugang zu Informationen über Verfahren, die für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, relevant sind:
die in Artikel 6 Absatz 1 genannten zentralen Kontaktstellen,
das Genehmigungsverfahren, einschließlich Informationen über die Beilegung von Streitigkeiten,
Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen,
Finanzierungsmöglichkeiten auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten,
Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen, darunter u. a. Körperschaftsteuererklärungen, lokale Steuergesetze oder Arbeitsrecht.
In Anhang II werden in der zweiten Spalte in der Zeile „Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien“ folgender Punkt angefügt: „Verfahren für alle…
Die Projektträger und alle betreffenden Behörden stellen sicher, dass bei strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien die einschlägigen Verfahren so…
die folgenden Informationen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren pro Netto-Null-Technologie:
einschlägige Nachweise in Bezug auf die Erfüllung der in Artikel 13 Absatz 1 oder 3 festgelegten Kriterien;
Damit Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich strategischer Projekte für Netto-Null-Technologien, so schnell wie möglich begonnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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