Erwägungsgrund 14 32024R1735
In der Liste der Netto-Null-Technologien sind die Technologien aufgeführt, die für die Dekarbonisierungsziele der Union und die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung sind. Die Liste umfasst zudem Technologien, die nicht von allen Mitgliedstaaten als Quelle für saubere und sichere Energie akzeptiert werden. Dies steht im Einklang mit ihrem Recht, ihre Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung und ihre Industriepolitik zu bestimmen. Zum Schutz dieser Rechte berührt die Liste der Netto-Null-Technologien nicht die Mittelzuweisung im Rahmen des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027, insbesondere nicht in Bezug auf die Förderfähigkeitskriterien und Gewährungskriterien im Zusammenhang mit Technologien für Energie im Rahmen von Unionsfonds, einschließlich solcher, die durch Zertifikate des Emissionshandelssystems (EHS) finanziert oder über die Europäische Investitionsbank (EIB) unterstützt werden. Ein Mitgliedstaat sollte auch nicht verpflichtet sein, Projekte zur Unterstützung einer Lieferkette für eine Technologie, die er nicht als Teil seines Energiemixes akzeptiert, als strategische Projekte anzuerkennen.