Erwägungsgrund 11 32024R1735
Diese Verordnung sollte die Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzen, indem der Schwerpunkt auf der Fertigung von Netto-Null-Technologien in Form von Endprodukten sowie spezifischen Bauteilen und speziellen Maschinen, die in erster Linie zur Herstellung dieser Produkte verwendet werden, gelegt wird. Im Mittelpunkt der Verordnung (EU) 2024/1252 steht hingegen der vorgelagerte Teil der Lieferkette, insbesondere die kritischen Rohstoffe sowie ihre Gewinnung und Verarbeitung und ihr Recycling. Diese Technologien sind für eine Vielzahl strategischer Sektoren unverzichtbar, darunter die Industrien für Netto-Null-Technologien, die digitale Industrie, die Luft- und Raumfahrt und der Verteidigungssektor. Die vorliegende Verordnung und die Verordnung (EU) 2024/1252 folgen der gleichen Logik der Förderung eines Geschäftsmodells, des Ausbaus, der Bereitstellung angemessener Kompetenzen und der Unterstützung von Investitionen und ergänzen sich einander, um Synergien bei der regulatorischen Unterstützung in der gesamten Lieferkette der Fertigung von Netto-Null-Technologien in der Union zu schaffen. Die vorliegende Verordnung gilt auch für verarbeitete Materialien, die ein wesentlicher Bestandteil von Netto-Null-Technologien sind, mit Ausnahme kritischer Rohstoffe, die unter die Verordnung (EU) 2024/1252 fallen.