Erwägungsgrund 60 32024R1781Auf der Grundlage der von den Wirtschaftsteilnehmern offengelegten Informationen und anderer verfügbarer Nachweise sollte die Kommission auf ihrer Website…
Art. 2 32026D1435BESCHLUSS (EU) 2026/1435 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2026 zu den von der Französischen Republik mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über die Vernichtung unverkaufter Produkte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 4364) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte, die nicht in Anhang VII der Verordnung (EU) 2024/1781 aufgeführt sind,…
Erwägungsgrund 55 32024R1781Die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte wie Textilien und Schuhe durch Wirtschaftsteilnehmer wird zunehmend zu einem weitverbreiteten Umweltproblem in…
Art. 19 Buchst. e 32024R1781Ökodesign-Forum
Beurteilung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zusätzlich zu denen, die in der Liste in Anhang VII enthalten sind.
Erwägungsgrund 58 32024R1781Um den Umweltauswirkungen der Vernichtung anderer Arten unverkaufter Verbraucherprodukte Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…