Erwägungsgrund 25 32024R1781
Im Interesse der Kohärenz sollten die Leistungsanforderungen die Umsetzung des Abfallrechts der Union ergänzen. Die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen als Endprodukt sind zwar Gegenstand der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, aber diese Verordnung könnte die Richtlinie durch Produktanforderungen ergänzen, deren Schwerpunkt auf der Verpackung spezifischer Produkte bei ihrem Inverkehrbringen liegt. Gegebenenfalls sollten diese ergänzenden Anforderungen insbesondere dazu beitragen, die Menge des verwendeten Verpackungsmaterials zu minimieren, was wiederum zur Abfallvermeidung in der Union beiträgt.