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Zur Begrenzung der sozioökonomischen Auswirkungen des schrittweisen Ausstiegs aus der Verwendung von Dentalamalgam, insbesondere auf Patienten mit geringem Einkommen, sollten Mitgliedstaaten, in denen nach nationalem Recht Dentalamalgam das einzige öffentlich erstattungsfähige Material ist, das zu mindestens 90 % erstattet wird, und dies für quecksilberfreie Alternativen zum 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist, abweichend von der Verpflichtung zum schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam nach der vorliegenden Verordnung, über mehr Zeit verfügen, um angemessene Lösungen zur Anpassung ihres Gesundheitsversorgungssystems zu finden, und sollten somit eine längere Frist für den Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam haben können, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Organisation des Gesundheitswesens und medizinische Versorgung uneingeschränkt geachtet wird. Dieser schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam sollte gegebenenfalls mit der professionellen Schulung von Zahnärzten einhergehen, um eine Anpassung an neue Techniken zu ermöglichen.
Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine…
es möglich ist, die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht und vorzugsweise bis 2030 schrittweise auslaufen zu lassen, wobei den nationalen Plänen gemäß…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(2a) Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es…
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche…
Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung von dem schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam nach der vorliegenden Verordnung in Anspruch…
Um beurteilen zu können, ob Dentalamalgam weiterhin im Zusammenhang mit spezifischen medizinischen Erfordernissen verwendet werden muss, sollten Einführer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.