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Mit der Verordnung (EU) 2024/897 des Europäischen Parlaments und des Rates wird unter anderem Artikel 33 der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, indem eine neue Bestimmung eingefügt wird, die es Unionsschiffen untersagt, Kurzflossen-Makohaien Schaden zuzufügen, die im Atlantik nördlich von 5o N gefangen werden, und nach der Fischereifahrzeuge der Union solche Kurzflossen-Makohaie unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit der Besatzungsmitglieder unverzüglich ins Meer zurückwerfen müssen. Um sich überschneidende Bestimmungen über denselben Sachverhalt zu vermeiden, sollte Artikel 27 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/257 gestrichen werden.
Fischereifahrzeuge, die Kurzflossen-Makohaie im Südatlantik an Bord behalten, dürfen ganze Körper oder Körperteile von Kurzflossen-Makohaien im Südatlantik, die…
Artikel 33 erhält folgende Fassung: Kurzflossen-Makohaie (Isurus oxyrinchus) im Nordatlantik Kurzflossen-Makohaie (Isurus oxyrinchus) im Südatlantik (1) Die…
Die Verordnung (EU) 2017/2403 enthält Vorschriften für Fischereifahrzeuge aus Drittländern, die in Unionsgewässern Fangeinsätze durchführen. Gemäß Artikel 38…
Mit der Verordnung (EU) 2024/257 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für…
Die Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um die aktuellsten Vorschriften für Bestandserhaltungs- und…
Mit der Verordnung (EU) 2023/194 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.