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Auf ihrer Jahrestagung 2024 hat die Fischereikommission für den Nordpazifik (NPFC) Anpassungen an Maßnahmen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) im NPFC-Übereinkommensbereich vorgenommen und erstmals Fangbeschränkungen für diesen Bestand festgelegt, der allen NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Union, jeweils für Trawler bzw. Ringwadenfänger für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2025 zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat die NPFC für denselben Zeitraum eine zusätzliche Menge dieses Bestands für die Union bestimmt. Außerdem wurden damit verbundene Aufwandsbeschränkungen beschlossen. Des Weiteren hat die NPFC Maßnahmen festgelegt, die operativ mit diesen Fangbeschränkungen und dieser zusätzlichen Menge verknüpft sind, ohne die i) diese Fangbeschränkungen für alle NPFC-Vertragsparteien nicht hätten festgelegt werden können und ii) die Fangmöglichkeiten für Makrelen im NPFC-Übereinkommensbereich verringert werden müssten, um die Nichtzielarten zu schützen. Diese Fangmöglichkeiten und operativ damit verbundenen Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Da die Mitgliedstaaten diesen Bestand in der Vergangenheit nicht befischt haben, sollten diese Fangmöglichkeiten und die zusätzliche Menge für die Union auf Unionsebene aufgeteilt werden.
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
Fangmöglichkeiten für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Mai 2025 im Bereich der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik (NPFC).
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele (Scomber japonicus) Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 (2)(3)(4) Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG)…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.