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Auf ihrer Jahrestagung im April 2026 hat die Fischereikommission für den Nordpazifik (NPFC) Fangmengen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) und Blaumakrele (Scomber australasicus) festgelegt, die allen NPFC-Vertragsparteien für Trawler und Ringwadenfänger für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus legte die NPFC für denselben Zeitraum eine zusätzliche Menge dieses Bestands für die Union fest. Außerdem wurden damit verbundene Aufwandsbeschränkungen beschlossen. Des Weiteren hat die NPFC Maßnahmen festgelegt, die operativ mit diesen Fangmengen und dieser zusätzlichen Menge verknüpft sind, ohne die diese Fangmengen für alle NPFC-Vertragsparteien nicht hätten festgelegt werden können und die Fangmöglichkeiten für Japanische Makrele und Blaumakrele im NPFC-Übereinkommensbereich verringert werden müssten, um die Nichtzielarten zu schützen. Diese Fangmöglichkeiten und operativ damit verbundenen Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
Auf ihrer Jahrestagung 2024 hat die Fischereikommission für den Nordpazifik (NPFC) Anpassungen an Maßnahmen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) im…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele und Blaumakrele Scomber japonicus und Scomber australasicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 5 560 Vorsorgliche TAC…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.