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Um den nationalen Gerichten und den in Artikel 23 der Satzung genannten beteiligten Parteien die gleichen Garantien zu geben, wie sie der Gerichtshof bietet, sollte das Gericht Verfahrensvorschriften erlassen, die denjenigen entsprechen, die der Gerichtshof bei Vorabentscheidungsersuchen anwendet, insbesondere in Bezug auf die Bestellung eines Generalanwalts. Die Richter des Gerichts sollten aus ihrer Mitte die Mitglieder wählen, die das Amt des Generalanwalts für einen verlängerbaren Zeitraum von drei Jahren ausüben. In dem Zeitraum, in dem diese Mitglieder das Amt eines Generalanwalts ausüben, sollten sie nicht als Richter in den unter Artikel 267 AEUV fallenden Rechtssachen tätig sein. Außerdem sollte der mit einem Vorabentscheidungsersuchen betraute Generalanwalt, um seine oder ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, einer anderen Kammer als der, der dieses Ersuchen zugewiesen worden ist, angehören.
Folgender Artikel wird eingefügt: Das Gericht wird bei der Behandlung der ihm nach Artikel 50b weitergeleiteten Vorabentscheidungsersuchen von einem oder…
Die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs und des Gerichts werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen nach Anhörung…
Nach einer Vorprüfung und nach Anhörung des Vizepräsidenten des Gerichtshofs und des Ersten Generalanwalts sollte der Präsident des Gerichtshofs der Kanzlei…
Nach den Statistiken des Gerichtshofs nimmt die Zahl der anhängigen Vorabentscheidungsverfahren wie auch die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung dieser…
Das Recht darauf, dass eine Sache von einem unabhängigen und unparteiischen, zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und…
Die Übertragung eines Teils der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen auf das Gericht sollte es dem Gerichtshof ermöglichen, mehr Zeit und Ressourcen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.