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Für die Fischereikategorie 1 (Fischereifahrzeuge für den Fang von Krebstieren außer Langusten) ist in Anlage 2 des Protokolls unter Nummer 5 des Datenblattes für die Fischereikategorie 1 (im Folgenden „Datenblatt“) festgelegt, dass die Zahl der gleichzeitig zugelassenen Schiffe auf 15 begrenzt ist.
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2023 hat der im Rahmen des Abkommens und des Protokolls eingesetzte Gemischte Ausschuss Nummer 5 des Datenblattes geändert und die…
Im Einklang mit Nummer 5 des Datenblattes ist in Artikel 1 Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2061 festgelegt, dass in der Fischereikategorie 1…
Kategorie 1 — Fischereifahrzeuge für den Fang von Krebstieren, außer Langusten: Spanien 4 150 Tonnen Italien 600 Tonnen Portugal 250 Tonnen In dieser Kategorie…
Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2021/2061 erhält folgende Fassung: „1. Kategorie 1 — Fischereifahrzeuge für den Fang von Krebstieren, außer Langusten:…
Kategorie 1 — Schiffe, die Krebstiere außer Langusten und Krabben fangen Spanien 4 150 Tonnen Italien 600 Tonnen Portugal 250 Tonnen In dieser Kategorie dürfen…
Die nach dem Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Kategorie 1 — Schiffe, die Krebstiere außer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.