Erwägungsgrund 3 32024R2105
Nach Eingang eines Antrags muss die Behörde innerhalb von fünf Monaten eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Nach Eingang eines Antrags muss die Behörde innerhalb von fünf Monaten eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.