Erwägungsgrund 5 32024R2105
Nachdem die BENEO GmbH einen Antrag gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Isomaltulose und ihres Beitrags zum normalen Energiestoffwechsel abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2021-00073). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die Isomaltulose (PalatinoseTM) enthalten, die andere Zucker ersetzt, trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel, allerdings durch eine langsamere Hydrolyse, bei.“ Auf Ersuchen der Behörde, derzufolge der Beitrag von glykämischen Kohlenhydraten (einschließlich Isomaltulose) zum Energiestoffwechsel nicht von der Geschwindigkeit der Hydrolyse zu Glukose abhängt, beschränkte sich die wissenschaftliche Bewertung mit Zustimmung des Antragstellers auf den Beitrag von Isomaltulose als Glukosequelle zum normalen Energiestoffwechsel. Zielgruppe ist die allgemeine Bevölkerung.