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Im Haushaltsplan dürfen keine Negativeinnahmen veranschlagt werden.
Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels wird Folgendes von den Einnahmen des Haushaltsplans abgezogen: In Bezug auf Unterabsatz 1 Buchstabe b werden die Zinsen und sonstigen Aufwendungen im Entwurf des Haushaltsplans innerhalb einer bestimmten Haushaltslinie berücksichtigt, und die Kommission aktualisiert die in Artikel 41 Absatz 7 Satz 2 genannten Informationen zusammen mit dem in Artikel 18 Absatz 3 genannten Berichtigungshaushaltsplan.
Negativverzinsung von Gesamteinlagen;
etwaige Zinsen und sonstige Aufwendungen, einschließlich etwaiger negativer Erträge im Zusammenhang mit diesen Beträgen, die im Fall einer Aufhebung oder Herabsetzung von in Artikel 108 Absatz 1 genannten Geldbußen, anderen Strafen oder Sanktionen gemäß AEUV oder Euratom-Vertrag durch den Gerichtshof der Europäischen Union von den betreffenden Parteien zu zahlen sind.
Die gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 erhobenen Eigenmittel sind Nettobeträge und werden als solche in der Zusammenfassung der Einnahmen im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Dies gilt nicht für die Veranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom…
Aus der Rechtsprechung , nach der die Kommission zur Zahlung von Zinsen oder sonstigen Aufwendungen verpflichtet ist, die für die Beträge der vom Gerichtshof…
Bezüglich der Einnahmenübersicht ist den Haushaltsrechnungen eine nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Aufstellung über die Eigenmittelbeträge beigefügt, für…
Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Dies gilt nicht für die Veranschlagung der Einnahmen aus Krediten am…
Die Einnahmen und Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Dies gilt nicht für die Veranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.