Erwägungsgrund 41 32024R2509
Im Fall der indirekten und der geteilten Mittelverwaltung sollten die Personen, Stellen oder benannten Einrichtungen, die Unionsmittel ausführen, Informationen über die Empfänger und die Endempfänger bereitstellen. Im Fall der geteilten Mittelverwaltung sollten die Informationen im Einklang mit den sektorspezifischen Vorschriften veröffentlicht werden. Mitgliedstaaten, die Unionsmittel im Rahmen der direkten Mittelverwaltung erhalten und ausführen, sollten im Einklang mit dieser Verordnung Informationen über ihre Empfänger zur Verfügung stellen. Die Kommission sollte Informationen über eine einzige Website zur Verfügung stellen, einschließlich eines Verweises auf ihre Adresse, auf der die Informationen über die Empfänger und die Endempfänger zu finden sind.