Art. 280 32024R2509
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 30. September 2024 .Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe b gilt bis zum 31. Dezember 2027 .