Art. 14 Abs. 1 32014R0609Die Kommission verfügt über die den in Artikel 9 Absatz 1 genannten Konten gutgeschriebenen Beträge, soweit dies zur Deckung ihres mit der Ausführung des…
Art. 16 Abs. 2 32021R2116VERORDNUNG (EU) 2021/2116 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Die Reserve muss sich zu Beginn eines jeden Jahres des Zeitraums 2023-2027 auf 450 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen belaufen, sofern nicht eine höhere Summe im…
Art. 9 Abs. 2 32013R1311Für die Mittelausstattung dieser Reserve wird ein jährlicher Betrag von 300 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) zur Verfügung gestellt, der gemäß der…
Art. 4 Abs. 3 32021R1755VERORDNUNG (EU) 2021/1755 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit
Die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Mittel werden — sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen — nach der in Anhang…
Erwägungsgrund 3 32026R0211VERORDNUNG (EU) 2026/211 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge
Die in der Verordnung (EU) 2021/1755 vorgesehenen maximalen Mittel der Reserve sollten daher gekürzt werden. Um die wirksame Verwendung der Mittel, die den…