Erwägungsgrund 9 32013R1311
Wenn unvorhergesehene Umstände Mittel erfordern, die die im Rahmen des MFR festgelegte Obergrenzen übersteigen, kann eine Revision dieser Verordnung notwendig sein. Daher ist es notwendig, für diese Fälle eine Änderung des MFR vorzusehen.