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Die in der Verordnung (EU) 2021/1755 vorgesehenen maximalen Mittel der Reserve sollten daher gekürzt werden. Um die wirksame Verwendung der Mittel, die den Mitgliedstaaten bereits aus der Reserve ausgezahlte wurden, zu gewährleisten und die Umsetzung der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität in den Mitgliedstaaten nicht zu gefährden, sollte sich die Kürzung der Höchstmittel der Reserve nicht auf die bereits als Vorfinanzierung an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Mittel oder auf die Mittel auswirken, deren Übertragung auf die Aufbau- und Resilienzfazilität von den Mitgliedstaaten beantragt wurde.
Sofern sie zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Ziele beitragen, werden die aus der Aufbau- und…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates und nach Maßgabe der darin zugewiesenen Mittel sollten Aufbau- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen der…
Für die Umsetzung dieser Verordnung sind ausreichende Ressourcen und Kapazitäten erforderlich. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten zusätzlich zu…
Um dem Agrarsektor bei größeren Krisen, die sich auf die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken, zusätzliche Unterstützung zu…
Mit der Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen…
Zur Einhaltung ihrer in Anhang VIII festgelegten nationalen Obergrenze nehmen die Mitgliedstaaten gegebenenfalls eine lineare Kürzung oder Erhöhung des Wertes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.