Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen eines Gewährungsverfahrens ist es nicht erforderlich, dass der zuständige Anweisungsbefugte einem Teilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, wenn dieser Teilnehmer im Rahmen eines Gewährungsverfahrens abgelehnt wurde. Zur Wahrung der Rechtssicherheit sollte dies auch in der Bestimmung über kontradiktorische Verfahren und Rechtsbehelfe präzisiert werden.
Der zuständige Anweisungsbefugte stellt sicher, dass dem Teilnehmer oder Empfänger eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, bevor eine Maßnahme…
Der zuständige Anweisungsbefugte lehnt einen Teilnehmer in einem Gewährungsverfahren ab, wenn dieser Der zuständige Anweisungsbefugte teilt den übrigen…
Der zuständige Anweisungsbefugte teilt den Antragstellern schriftlich mit, wie ihre Anträge beschieden wurden. Wird der Antrag auf Finanzierung abgelehnt oder…
Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Um Teilnehmer und Empfänger angemessen zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihr Recht auf Verteidigung ausüben können, sollte Teilnehmern und Empfängern…
Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen sollten zur Verfügung gestellt werden, nachdem die Opfer über die Maßnahmen aufgeklärt wurden und ihr Einverständnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.