Erwägungsgrund 143 32024R2509
Die bislang unterschiedlichen Regelungen für die direkte und die indirekte Mittelverwaltung, insbesondere in Bezug auf den Begriff „Haushaltsvollzugsaufgaben“, haben zu Verwirrung geführt und bergen das Risiko von Einordnungsfehlern, und zwar sowohl bei der Kommission als auch bei ihren Partnern; deshalb sollten diese Regelungen vereinfacht und harmonisiert werden.