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Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen will, auf Unterauftragnehmer von Auftragnehmern, auf wirtschaftliche Eigentümer und verbundene Stellen einer ausgeschlossenen Stelle, auf natürliche Personen, auf Garantiegeber, auf jede Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält (bei Haushaltsausführung im Wege der indirekten Mittelverwaltung), auf jede Person oder Stelle, die Unionsmittel im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten erhält, die der direkten Mittelverwaltung unterliegen, auf Teilnehmer oder Empfänger, über die Stellen, die Aufgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung wahrnehmen, Informationen zur Verfügung gestellt haben, und auf Sponsoren Anwendung finden.
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem findet im Hinblick auf die direkte und indirekte Mittelverwaltung Anwendung auf Für die Zwecke von Unterabsatz 1…
durch Stellen, die nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b den Haushaltsplan ausführen, und Personen und Stellen, die Mittel im Rahmen des…
Der zuständige Anweisungsbefugte berücksichtigt gegebenenfalls die Empfehlung des in Artikel 145 genannten Gremiums und schließt eine in Artikel 137 Absatz 2…
Zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollte das Früherkennungs- und Ausschlusssystem gestärkt werden. Es muss verhindert werden,…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen…
Es muss hervorgehoben werden, dass das Früherkennungs- und Ausschlusssystem nur in Bezug auf Unionsmittel zur Anwendung kommen sollte, die im Zuge der direkten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.