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Zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollte das Früherkennungs- und Ausschlusssystem gestärkt werden. Es muss verhindert werden, dass eine Person oder Stelle, die sich in einer Ausschlusssituation befindet, Mittel beantragen kann, ausgewählt werden kann, Mittel ausführen kann oder im Rahmen eines Programms mit geteilter Mittelverwaltung solche Mittel erhalten kann. Im Fall einer rechtskräftigen Gerichts- oder einer bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung sollte der zuständige Anweisungsbefugte eine Person oder Stelle ausschließen können, sofern sie sich in einer Ausschlusssituation befindet und als nicht zuverlässig erachtet wird, weil sie bestimmte schwere Verfehlungen begangen hat. Unbeschadet von in anderen Basisrechtsakten festgelegten Informationspflichten sollten Personen und Stellen, die den Haushaltsplan im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausführen, der Kommission über alle offiziellen Kanäle, etwa über das von der Kommission eingerichtete automatisierte Informationssystem, das derzeit für die Meldung von Betrug und Unregelmäßigkeiten genutzt wird (im Folgenden „Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten“), Informationen zu festgestellten Sachverhalten und Erkenntnissen im Zusammenhang mit solchen rechtskräftigen Gerichts- bzw. bestandskräftigen Verwaltungsentscheidungen nur unter Bezugnahme auf die in Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iv und Artikel 138 Absatz 1 Buchstabe d genannten Gründe übermitteln, wenn sie von solchen Informationen Kenntnis erlangen. Liegt weder eine rechtskräftige Gerichts- noch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor, so sollte der zuständige Anweisungsbefugte auf der Grundlage einer vorläufigen rechtlichen Bewertung durch das Gremium unter Berücksichtigung von Tatsachen und Feststellungen, die im Rahmen von Prüfungen oder Untersuchungen des OLAF, der EUStA oder des Rechnungshofs oder im Rahmen anderer unter der Verantwortung des Anweisungsbefugten durchgeführter Überprüfungen, Prüfungen oder Kontrollen festgestellt bzw. gemacht wurden, den Ausschluss vornehmen können. Ein solcher Ausschluss sollte in der Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems erfasst werden. Personen und Stellen, die den Haushaltsplan im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausführen, sollten vor der Vergabe von Unionsmitteln oder der Auswahl von Teilnehmern und Begünstigten die Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems konsultieren. Diese Konsultation sollte in Bezug auf die Person oder Stelle durchgeführt werden, die Unionsmittel beantragt hat bzw. für die Ausführung von Unionsmitteln ausgewählt wurde. Im Interesse einer wirksamen Umsetzung des Früherkennungs- und Ausschlusssystems sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die in der Datenbank erfassten Ausschlüsse in Bezug auf Personen oder Stellen, die Unionsmittel beantragt oder für die Ausführung von Unionsmitteln ausgewählt wurden, während des gesamten Zeitraums dieser Ausschlüsse durchsetzen. Solche Ausschlüsse sollten die Integrität des Vergabe- bzw. Auswahlverfahrens unberührt lassen und die Teilnahme von Personen oder Stellen verhindern, die an einem schwerwiegenden Fehlverhalten beteiligt sind. Zahlungsanträge von Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung für Ausgaben im Zusammenhang mit einer ausgeschlossenen Person oder Stelle sollten nicht erstattet werden. Werden Mittel im Rahmen leistungsbasierter Rahmen an die Mitgliedstaaten ausgezahlt, so sollten besondere, in den sektorspezifischen Vorschriften festgelegte Vorschriften gelten.
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem findet im Hinblick auf die direkte und indirekte Mittelverwaltung Anwendung auf Für die Zwecke von Unterabsatz 1…
durch Stellen, die nach Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b den Haushaltsplan ausführen, und Personen und Stellen, die Mittel im Rahmen des…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen…
Es muss hervorgehoben werden, dass das Früherkennungs- und Ausschlusssystem nur in Bezug auf Unionsmittel zur Anwendung kommen sollte, die im Zuge der direkten…
Um den Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf alle Arten des Haushaltsvollzugs zu erleichtern, sollten alle am Haushaltsvollzug mitwirkenden…
Für die Einrichtung und den Betrieb dieses Früherkennungs- und Ausschlusssystems sollte zwar die Kommission zuständig sein, doch sollten die anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.