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Durch die vorläufige rechtliche Bewertung wird der abschließenden Beurteilung der Verhaltensweise der betreffenden Person oder Stelle nach nationalem Recht durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nicht vorgegriffen. Die Empfehlungen des Gremiums sowie die Entscheidung des zuständigen Anweisungsbefugten sollten daher nach der Übermittlung dieser abschließenden Beurteilung überprüft werden.
die vorläufige rechtliche Bewertung eines Verhaltens gemäß Artikel 138 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 zum Zwecke ihrer Mitteilung an die…
Bei der Annahme seiner Empfehlungen berücksichtigt das Gremium ausschließlich Sachverhalte und Erkenntnisse sowie vorläufige rechtliche Bewertungen von…
Verfahren vor dem Gremium im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine Empfehlung werden dann eingeleitet, wenn das Gremium zu dem Schluss gelangt ist, dass die in…
Das Gremium wahrt das Recht der betreffenden in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder Stelle, sich zu den in Artikel 138 Absatz 3 genannten Sachverhalten…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen sollten die durch eine Empfehlung des Amtes gerechtfertigten…
Für die Fälle, in denen sich die Zuständigkeit für das Strafverfahren ausschließlich auf die vorliegende Verordnung stützt, und wenn ein Ersuchen um Übertragung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.