Erwägungsgrund 10 32018R0858
Mit dieser Verordnung sollte der gegenwärtige Rahmen für die EU-Typgenehmigung insbesondere durch die Einführung von Bestimmungen über die Marktüberwachung ausgebaut werden. Zur Einführung der Marktüberwachung im Kfz-Sektor sollten im Einzelnen die jeweiligen Pflichten der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette, die Pflichten der Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten und die Maßnahmen angegeben werden, die zu ergreifen sind, wenn auf dem Markt Kfz-Produkte angetroffen werden, die ernste Sicherheits- oder Umweltrisiken aufweisen, den Verbraucherschutz schwächen oder die Typgenehmigungsanforderungen nicht erfüllen.