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Auf Antrag des Anweisungsbefugten sollte das Gremium des Früherkennungs- und Ausschlusssystems die Möglichkeit haben, seine Empfehlungen im Wege eines beschleunigten Verfahrens auszusprechen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Ein solches Verfahren sollte angewendet werden, wenn die Umstände oder die Art des Falls dies erfordern, z. B. wenn eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung von einer Behörde eines Mitgliedstaats erlassen wurde, die Dauer des Ausschlusses jedoch nicht festgelegt ist, oder wenn eine rechtskräftige Gerichts- oder eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung von einem Drittland erlassen wurde oder wenn gegen die Person oder Stelle aufgrund eines Beschlusses internationaler Organisationen bereits eine dem Ausschluss gleichwertige Sanktion verhängt wurde.
Auf Antrag des Anweisungsbefugten und wenn die Art oder die Umstände des Falles dies erfordern, kann die Befassung mit einer Empfehlung des in Artikel 145…
Die Empfehlung des Gremiums für einen Ausschluss und/oder die Verhängung einer finanziellen Sanktion muss je nach Einzelfall folgende Angaben enthalten: Erwägt…
Das Gremium bemüht sich grundsätzlich, den verweisenden Anweisungsbefugten seine Empfehlungen binnen einer angemessenen Frist nach Einleitung des Verfahrens…
Der Entscheidung über den Ausschluss von in Absatz 2 dieses Artikels aufgeführten Personen oder Stellen oder über die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen…
Die Entscheidung, über einen Ausschluss einer Person oder Stelle von der Teilnahme an Gewährungsverfahren oder über die Verhängung einer finanziellen Sanktion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.