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Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen angewendet werden, die für das Fehlverhalten einer Stelle verantwortlich sind, sodass sie daran gehindert werden, an Gewährungsverfahren teilzunehmen oder für die Ausführung von Unionsmitteln entweder ad personam oder über eine neue Unternehmensidentität ausgewählt zu werden.
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen…
Um das Früherkennungs- und Ausschlusssystem an die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge anzugleichen und seine Wirksamkeit zu erhöhen, sollte der…
Für die Einrichtung und den Betrieb dieses Früherkennungs- und Ausschlusssystems sollte zwar die Kommission zuständig sein, doch sollten die anderen…
Auf Antrag des Anweisungsbefugten sollte das Gremium des Früherkennungs- und Ausschlusssystems die Möglichkeit haben, seine Empfehlungen im Wege eines…
Zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollte das Früherkennungs- und Ausschlusssystem gestärkt werden. Es muss verhindert werden,…
Um gegen Versuche von Stellen, mögliche nachteilige Folgen ihres Fehlverhaltens zu verhindern, vorzugehen, sollten im Rahmen von Früherkennungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.