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Informationen über einen Ausschluss oder eine finanzielle Sanktion sollten nur in bestimmten Fällen, z. B. bei schwerwiegendem beruflichen Fehlverhalten, Betrug, einem erheblichen Mangel bei der Erfüllung der Hauptverpflichtungen einer aus dem Haushalt finanzierten rechtlichen Verpflichtung, bei einer Unregelmäßigkeit oder im Fall der Errichtung einer Stelle in einer anderen gerichtlichen Zuständigkeit mit der Absicht, steuerliche, soziale oder rechtliche Verpflichtungen zu umgehen, veröffentlicht werden.
Um die abschreckende Wirkung des Ausschlusses und/oder der finanziellen Sanktion, falls erforderlich, noch zu verstärken, veröffentlicht die Kommission…
Von der Veröffentlichung bestimmter Informationen über eine Zuschlagserteilung kann abgesehen werden, wenn sie den Gesetzesvollzug behindern oder dem…
Es ist wichtig, dass die durch den Ausschluss und die finanzielle Sanktion erzielte abschreckende Wirkung verstärkt werden kann. Dies sollte dadurch erfolgen…
Um ihre abschreckende Wirkung auf die breite Öffentlichkeit zu stärken und diese über Verstöße zu informieren, die dem Anlegerschutz schaden können, sollten…
Eine Person oder Stelle sollte vom zuständigen Anweisungsbefugten dann ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Gerichts- bzw. bestandskräftige…
Bei der Entscheidung über einen Ausschluss einer Person oder Stelle oder über die Verhängung einer finanziellen Sanktion gegen eine Person oder Stelle und bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.