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Um den Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf alle Arten des Haushaltsvollzugs zu erleichtern, sollten alle am Haushaltsvollzug mitwirkenden Personen und Stellen die Möglichkeit haben, Zugang zur Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems zu erlangen und die von Anweisungsbefugten auf Unionsebene beschlossenen Ausschlüsse zu prüfen. Die Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems sollte vor der Vergabe bzw. der Auswahl einer Person oder Stelle für die Ausführung oder den Erhalt von Unionsmitteln konsultiert werden. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, die Datenbank auch in anderen Phasen der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zu konsultieren.
Alle nach Artikel 62 am Haushaltsvollzug beteiligten Personen und Stellen erhalten von der Kommission Zugang zu den Informationen über Ausschlussentscheidungen…
Die Entscheidung über die Aufnahme von Informationen über eine Früherkennung von Risiken gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a dieses Artikels, den…
Zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollte das Früherkennungs- und Ausschlusssystem gestärkt werden. Es muss verhindert werden,…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen…
Unbeschadet der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten sollte größtmögliche Transparenz bezüglich der Daten zu den Empfängern sichergestellt…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollte die Kommission ein Früherkennungs- und Ausschlusssystem einrichten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.