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Die bislang unterschiedlichen Regelungen für die direkte und die indirekte Mittelverwaltung, insbesondere in Bezug auf den Begriff „Haushaltsvollzugsaufgaben“, haben zu Verwirrung geführt und bergen das Risiko von Einordnungsfehlern, und zwar sowohl bei der Kommission als auch bei ihren Partnern; deshalb sollten diese Regelungen vereinfacht und harmonisiert werden.
Bei geteilter Mittelverwaltung überträgt die Kommission den Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beachten die…
Um die Komplexität zu verringern, die bestehenden Vorschriften zu straffen und die Lesbarkeit dieser Verordnung zu verbessern, sollten gemeinsame Vorschriften…
Zur Stärkung der Flexibilität und um einen optimalen Haushaltsvollzug zu erreichen sollte die vorliegende Verordnung die indirekte Mittelverwaltung als eine…
Zur Sicherstellung des wirksamen Vollzugs des Haushalts ist es angemessen, die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf die indirekte…
Um während der gesamten Laufzeit des Programms eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen und Synergien zwischen den Komponenten des Programms zu entwickeln,…
Aus Gründen der Klarheit der Methoden der Ausführung der EEF-Mittel sollten die in der Finanzregelung für den 9. EEF niedergelegten Bestimmungen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.