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Zwar sollte das Potenzial, das eine häufigere Nutzung vereinfachter Finanzierungsformen bietet, umgesetzt werden, doch muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und insbesondere die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Verbots der Doppelfinanzierung eingehalten werden. Zu diesem Zweck sollten mit den vereinfachten Finanzierungsformen sichergestellt werden, dass die eingesetzten Mittel für die Verwirklichung der Ziele ausreichen, dass ein und dieselben Kosten nicht mehr als einmal aus dem Haushalt finanziert werden, dass der Grundsatz der Kofinanzierung eingehalten wird und dass insgesamt keine Überkompensation der Empfänger stattfindet. Daher sollten den vereinfachten Finanzierungsformen statistische Daten oder Rechnungsführungsdaten, ähnliche objektive Mittel oder Experteneinschätzungen zugrunde liegen. Außerdem sollten weiterhin geeignete Überprüfungen, Kontrollen und regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden.
die Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere der Angemessenheit der jeweiligen Beträge im Hinblick auf die geforderten…
Zur Gewährleistung der effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Die Arten der Finanzierung und die Haushaltsvollzugsarten im Rahmen dieser Verordnung sollten aufgrund ihrer Eignung zur Verwirklichung der spezifischen Ziele…
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der…
Die Anwendung einer diversifizierten Finanzierungsstrategie sollte eine flexible Durchführung des Finanzierungsprogramms unter uneingeschränkter Einhaltung der…
Die in Titel VIII der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Formen der Finanzierung und die in Artikel 17 der vorliegenden Verordnung festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.