Erwägungsgrund 11 32008R0215
Einige Änderungen gegenüber der Finanzregelung für den 9. EEF sind im Lichte der praktischen Erfahrungen notwendig, um die Durchführung des EEF und die Verwirklichung der zugrunde liegenden politischen Ziele zu erleichtern und einige Verfahrens- und Dokumentationsanforderungen anzupassen. Insbesondere ist die Transparenz zu verbessern, indem Informationen über die Empfänger von Gemeinschaftsmitteln gegeben werden.