Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte klargestellt werden, in welchem Umfang Überprüfungen und Kontrollen, die von regelmäßigen Prüfungen der Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalsätze zu unterscheiden sind, durchgeführt werden sollten. Im Zentrum dieser Überprüfungen und Kontrollen sollte die Frage stehen, ob die Bedingungen für die Zahlung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalsatz-Finanzierungen erfüllt sind und ob, soweit erforderlich, Outputs und/oder Ergebnisse erzielt wurden. Die Berichterstattung über die dem Begünstigten tatsächlich entstandenen Kosten sollte nicht zu diesen Bedingungen zählen. Wurden Pauschalbeträge, Kosten je Einheit oder Pauschalsatz-Finanzierungen ex ante vom zuständigen Anweisungsbefugten oder von der Kommission festgelegt, so sollten sie nicht mehr im Rahmen von Ex-post-Kontrollen infrage gestellt werden. Dies sollte jedoch keinen Hinderungsgrund für eine Kürzung einer Finanzhilfe darstellen, wenn die Umsetzung schlecht, nur teilweise oder verspätet erfolgt oder wenn Unregelmäßigkeiten, Betrug oder anderweitige Pflichtverletzungen festgestellt werden. Die Finanzhilfe sollte insbesondere dann gekürzt werden, wenn die für die Zahlung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalsätzen erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind. Häufigkeit und Umfang der regelmäßigen Prüfungen sollten von der Entwicklung und der Art der Kosten abhängen, wobei insbesondere erhebliche Veränderungen der Marktpreise und andere relevante Umstände zu berücksichtigen sind. Die regelmäßige Prüfung kann dazu führen, dass die für künftige Vereinbarungen geltenden Pauschalbeträge, Kosten je Einheit oder Pauschalsätze angepasst werden; bereits vereinbarte Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalsätze sollten hierdurch jedoch nicht infrage gestellt werden. Zur regelmäßigen Prüfung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalsätzen ist für statistische und methodische Zwecke möglicherweise der Zugriff auf die Rechnungslegung der Begünstigten erforderlich, und der Zugriff ist auch zur Prävention und Bekämpfung von Betrug erforderlich.
Häufigkeit und Umfang der Überprüfungen und Kontrollen können unter anderem von der Art der Maßnahme oder vom Begünstigten abhängen, einschließlich in der…
Die Methode für die Bestimmung von Pauschalbeträgen, Kosten je Einheit oder Pauschalsatz-Finanzierungen, die Daten hierfür und die sich daraus ergebenden…
Im Einklang mit Artikel 184 Absatz 4 können einmalige Pauschalbeträge auf der Grundlage des Kostenvoranschlags einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms…
Wenn die Finanzhilfe in Form von Pauschalsatz-Finanzierungen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen gewährt wird und keine Ex-post-Überprüfung der zugrunde…
Artikel 103 muss insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs von Finanzhilfen klarer gefasst werden. Um die Verwaltung von Finanzhilfen zu verbessern und…
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, ob sie zur Verwirklichung der Einzelziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.