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Aus Gründen der Rechtssicherheit muss klargestellt werden, dass die Direktoren der Exekutivagenturen bei der Verwaltung der operativen Mittel von Programmen, mit deren Verwaltung ihre Agenturen betraut wurden, als bevollmächtigte Anweisungsbefugte agieren. Damit aus einer globalen Zentralisierung bestimmter Unterstützungsdienste resultierende Effizienzgewinne voll zum Tragen kommen, sollte die Möglichkeit, dass Exekutivagenturen den Haushaltsvollzug für Verwaltungsausgaben übernehmen, ausdrücklich vorgesehen sein.
Die Direktoren der Exekutivagenturen sind hinsichtlich der Ausführung der operativen Mittel für die Programme der Union, die sie ganz oder teilweise verwalten,…
Der Hauptgeschäftsführer kann Haushaltsvollzugsbefugnisse gemäß den Bedingungen, die in dieser Finanzregelung festgelegt sind, dem Beschluss (EU) 2016/1351 des…
Da die Direktoren der Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel den Status eines von der Kommission bevollmächtigten Anweisungsbefugten…
Da die Exekutivagenturen bei der Ausführung ihrer operativen Mittel, auf die sie die Haushaltsordnung anwenden, den Status von durch die Kommission…
Der Exekutivdirektor sollte in seiner Funktion als Anweisungsbefugter regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Agentur…
Um die Arbeitsabläufe bei der Agentur wirksam überwachen zu können, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Verwaltungsrat vertreten sein. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.