Erwägungsgrund 65 32024R2509
Da Zahlungen von Delegationen der Union im Rahmen der Standardvorschriften für Haushalts-, Kassenmittel- und Rechnungsführungsvorgänge (im Folgenden „Haushaltsverfahren“) zunehmend über die zentralen Kassenmittel abgewickelt werden und infolgedessen die Zahl der Vorgänge und die über Zahlstellen gezahlten Beträge zurückgehen, ist es angezeigt, die Vorschriften für die Einrichtung, Verwaltung und Kontrolle von Zahlstellen zu vereinfachen.