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Die Anweisungsbefugten sollten für sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge, die unter ihrer Aufsicht abgewickelt werden, und auch für Systeme der internen Kontrolle die volle Verantwortung tragen; sie sollten für diese Vorgänge rechenschaftspflichtig sein, erforderlichenfalls im Rahmen von Disziplinarverfahren.
Dem Anweisungsbefugten des jeweiligen Unionsorgans obliegt es, die Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung…
Den Anweisungsbefugten obliegt es, die Einnahmen und Ausgaben der Fazilität nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung durchzuführen sowie…
Im Fall einer Weiterübertragung der Anweisungsbefugnis innerhalb seiner Dienststellen bleibt der bevollmächtigte Anweisungsbefugte für die Effizienz und…
Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte übermittelt dem Rechnungsführer unter Einhaltung der vom Rechnungsführer festgelegten Vorschriften sämtliche Finanz- und…
Die Zuständigkeit des Rechnungsführers für die Bestätigung der Abschlüsse auf der Grundlage der ihm von den Anweisungsbefugten vorgelegten Finanzinformationen…
Es ist notwendig, die Befugnisse und Zuständigkeiten von Finanzakteuren, insbesondere von Anweisungsbefugten und Rechnungsführern, zu regeln.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.