Erwägungsgrund 72 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts in dieser Verordnung die Möglichkeit gegeben sein, die Flexibilitätsregelungen…
Erwägungsgrund 29 32026R1384VERORDNUNG (EU) 2026/1384 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170
Wenn die Kommission Zollkontingente zuteilt, bilaterale Schutzmaßnahmen anwendet oder die Mengen der Zollkontingente ändert, sollte sie den Interessen der Union…
Erwägungsgrund 12 32020R0672VERORDNUNG (EU) 2020/672 DES RATES vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch
Damit die Eventualverbindlichkeit, die sich aus den im Rahmen dieses Instruments gewährten Darlehen ergibt, mit dem geltenden MFR und den Eigenmittelobergrenzen…
Erwägungsgrund 32 32023R0955VERORDNUNG (EU) 2023/955 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060
Die Mittelbindungen sollten gegebenenfalls in Jahrestranchen aufgeteilt werden können. In den Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten, die rechtliche…
Erwägungsgrund 3 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Einige Bestimmungen des Abkommens sollten zwischen der Union einerseits und Mercosur und/oder einem oder mehreren unterzeichnenden Mercosur-Staaten, die…
Erwägungsgrund 7 32015R0479VERORDNUNG (EU) 2015/479 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung)
Es kann sich als notwendig erweisen, bestimmte Ausfuhren durch die Union überwachen zu lassen oder aus Gründen der Vorsicht vorläufige Maßnahmen gegen…